Ziel dieser Website ist es, digitale Inhalte so bereitzustellen, dass sie für alle Besucher unabhängig von individuellen Fähigkeiten uneingeschränkt zugänglich sind. Grundlage dafür sind die gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie die technische Norm EN 301 549, welche die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 konkretisiert.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
https://www.schwimmwerk-uerdingen.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist mit den Anforderungen der EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), Konformitätsstufe AA, derzeit weitestgehend vereinbar. Einzelne Inhalte werden noch überarbeitet, um eine vollständige Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 08.05.2025 auf Basis einer internen Bewertung gemäß den Kriterien des WCAG-Standards erstellt. Eine weiterführende Prüfung durch externe Stellen ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant.
Feedback und Kontakt
Sollte auf dieser Website eine Barriere auffallen oder sollten Inhalte schwer zugänglich oder unverständlich sein, wird um eine entsprechende Rückmeldung gebeten.
Kontakt für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit:
barriere@kurs.software
Schlichtungsverfahren
Sollte auf Rückmeldungen keine zufriedenstellende Antwort erfolgen, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) einzuleiten.
Weitere Informationen unter:
Zur Schlichtungsstelle BGG (öffnet neues Fenster)